Schwerpunkte
FAMILIEN- UND ERBRECHT
Sehr gerne berate und vertrete ich Sie auch auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts,
u.a. in folgenden Bereichen:
- Ehescheidung
- Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Ehewohnung und Hausratsverteilung
- Gewaltschutzverfahren
Man sollte beachten, dass bei den familienrechtlichen Angelegenheiten auch sehr schnell
das Erbrecht berührt sein kann.
Meine anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst u.a. die Erstellung/ Überprüfung von
Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, Beratung/ Vertretung bei
Erbauseinandersetzungen sowie Streitigkeiten im Hinblick auf Pflichtteil und
Erbausschlagung.